Schaut euch einmal unsere Luftaufnahmen vom Waldfest 2017 an.
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Homepage-Infos zum Thema "Namen unter den Mannschaftsbildern":
Da es Gesetze gibt, die das "Recht am eigenen Bild" schützen, hatte ich mich in der vergangenen Saison bereits entschieden, nur noch Personenbilder mit direkter Namensangabe auf unserer TSV-Homepage zu veröffentlichen, nach vorheriger Einverständniserklärung der entsprechenden Personen.
In der letzten Saison haben wir ja bereits keine direkte Namensangabe unterhalb der Mannschaftsfotos gesetzt, sondern nur noch in alpabetischer Reihenfolge. Dieses wird auch in der kommenden Saison so beibehalten. Bitte beachtet diesen Punkt, wenn Ihr mir eure Mannschaftsfotos incl. Spielernamen mitteilt.
Gesetzesauszug:
§22 KUG bestimmt:
- „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“
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Aktualisiert ( Samstag, den 08. September 2018 um 05:01 Uhr )